Revidiertes Tierseuchengesetz verschärft Impfzwang durch neue Strafen
Massentiersterben nach Zwangsimpfungen mit nicht getesteten Impfstoffen – SRF 09.09.2008
Art. 10. Abs. 3 Ziff 3 des TSG 2012 autorisierte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET, neu BLV) bereits vor der Totalrevision des TSG, obligatorische Impfungen anzuordnen: «Der Bundesrat erlässt besondere Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Seuchen bei der Nutztierhaltung in Grossbeständen, namentlich über: 3. die Betriebshygiene sowie die Seuchenverhütung, einschliesslich Impfungen.»
Unpopuläre Begriffe wie “obligatorisch” werden im Gesetzestext vermieden. Zwang wird indirekt durch Sanktionen ausgeübt. Die TSG-Revision bewirkt durch zahlreiche, sich wie Puzzlestücke ergänzende, neue Strafbestimmungen eine indirekte Verschärfung des bereits bestehenden Impfzwangs. Das wird für die StimmbürgerInnen erst sichtbar, wenn man die Strafbestimmungen (Puzzelstücke) zu einem Ganzen zusammenfügt.
Unsere gehorsame Mitarbeit bei konzernfreundlichen Zwangsmedikationen soll neu mit betraglich unlimitierten Bussen (Art. 48), mit Strafanzeigen (Art. 54) und mit Gefängnisstrafen (Art. 47) erzwungen werden.
Unser Einspracherecht wird durch schwammige, willkürlich interpretierbare Formulierungen stark eingeschränkt. Neu ist das BVET/BLV Rekursinstanz für Einsprachen gegen seine eigenen Anordnungen! Siehe Seite 7042 der Botschaft des Bundesrates zu Art. 56b:
Das bundesrätliche Verkaufsargument: «Im Unterschied zur allgemeinen Verfahrensordnung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 soll im Tierseuchenbereich gegen Verfügungen des BVET immer eine Einsprache möglich sein. Der geltende Artikel 26 TSG sieht die Einsprache nur für Verfügungen über Massnahmen nach Artikel 25 vor. Neu soll für alle Verfügungen des BVET, die gestützt auf das TSG ergehen, ein Einspracheverfahren vorgesehen werden.» Phantastisch, wie der Bundesrat sich hier für die Förderung von Rechtsstaat und Demokratie einsetzt, nicht wahr?
Der Haken an der Sache: «Unter anderem können Verfügungen des grenztierärztlichen Dienstes oder die Verfügungen betreffend die Anerkennung der Laboratorien, die Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Überwachung der Resistenzlage durchführen, beim BVET mit Einsprache angefochten werden.»
Damit ist das BVET/BLV Partei und Richterin! Es kann Einsprachen gewähren – oder eben nicht. Ganz nach dem Motto: L’État, c’est moi!
Lassen Sie sich durch die Verschleierungstaktik der Befürworter flächendeckender Zwangsmedikation sowie verschärfter Strafmassnahmen zu deren Erzwingung nicht zum Narren halten. Deren pauschal beschwichtigenden Beteuerungen – “Es gib keinen Impfzwang” – lassen sich durch einen Blick in den Gesetzestext leicht widerlegen. Können oder wollen diese Leute nicht lesen? Verlassen die sich einfach darauf, dass die gutgläubige Mehrheit der Stimmberechtigten keine Gesetzestexte liest?
SRF 15.04.2009: Schlimme Nebenwirkungen – Die Landwirte wehren sich gegen Zwangsimpfungen => SRF hat diesen wichtigen TV-Beitrag vom Netz genommmen.
Tierseuchenverordnung weitet Impfzwang aus
Befürworter: “Es gibt keinen Impfzwang” – SRF 25.10.2012
Wenige Jahre nach der TSG Abstimmung vom 25.11.12 ist das Impfobligatorium (Art 10 Abs 3 Ziff 3 TSG 2012) aus dem revidierten TSG verschwunden. Es genügt jedoch ein Blick in die Tierseuchenverordnung (TSV) vom 15.4.2015, um die vom Komitee vorausgesagte und von den Befürwortern ins Reich der Fantasie verwiesene Ausweitung des Impfzwangs nachzuweisen.
Durch im Rahmen der TSG Revision erfolgten Transfer der Kompetenzen von Tierhaltern und Kantonen an fremdgesteuerte nationale und internationale Organisationen entstehen Bürokratie, Interessenkonflikte und bedeutendes Machtmissbrauchspotential. Als Folge steigt das Risiko unnötiger, ungetesteter, vom BLV zentral angeordneter sowie international fremdbestimmter Zwangsimpfungen mit katastrophalen Folgen.
Massensterben nach Zwangimpfungen
2008 wurden in der Schweiz zwei Millionen Tiere in der grössten obligatorischen Impfaktion gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Die Folgen sind bis heute nicht absehbar. Viele Landwirte klagten über schwere Nebenwirkungen, Totgeburten und Massensterben ihrer Tiere. Das BVET hatte ohne Not die massenhafte Verabreichung von Impfstoffe angeordnet, welche die Zulassungskritierien nicht erfüllten. Es verstiess damit gegen das Lebensmittelgesetz, das Heilmittelgesetz und das Landwirtschaftsgesetz.
Als Konsument/in wurden und werden Sie so über die Lebensmittelkette mit Quecksilber, Aluminium, Saponin, Antibiotika, diversen Lösungsmitteln und genetisch manipulierten Organismen belastet. Das rTSG soll rechtswidrige Aktionen wie die skandalösen Blauzungen-Testimpfungen nun auch noch legitimieren. Wenn das rTSG am 25.11.12 angenommen wird, bedeutet wegen der toxischen Zusatzstoffe in den Impfungen faktisch das Ende von Bio.
SRF 09.09.2008: Massentiersterben nach Zwangsimpfungen mit nicht getesteten Impfstoffen – SRF hat diesen wichtigen TV-Beitrag vom Netz genommmen.
Strafanzeige gegen den Direktor des BVET
Angesichts der massenhaft unter Gesundheitsschäden und Schmerzen leidenden Tiere erstattete Biobauer Matthias von Euw Strafanzeige gegen BVET Direktor Dr. Hans Wyss. Im Strafverfahren verweigerte das BVET die Herausgabe angeblich geheimer Studien. Rechtsanwalt Dr. iur. Gregor Schneider fasst die Ergebnisse der geheimen BVET-Studie aufgrund seiner Akteneinsicht in Deutschland wie folgt zusammen:
- Versuchstiere insgesamt: 82
- Verendete Tiere nach der Impfung: 13
- Aborten nach der Impfung: 50
Warum also ordnete das BVET ohne Not Massenimpfungen mit Impfstoffen an, welche die Zulassungskritierien nicht erfüllten?
Fehlentscheid des Obergerichts Bern
Matthias von Euw konnte den abweisenden Entscheid des Obergerichts BE aus finanziellen Gründen nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Aus folgenden Gründen sind wir sind der Meinung, dass es sich sich um ein Fehlurteil handelt:
Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob bei den von Massenimpfschäden und Massentiersterben betroffenen Bauern wirklich die gleichen Impfstoffe gespritzt wurden, wie bei jenen deren Tiere nicht von Impfschäden betroffen waren?
Konsumentenschutz lehnt neutrale Prüfung ab
Im Interesse der Sicherheit aller KonsumentInnen haben wir am 14.11.12 die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz gebeten die geheimen IVI/BVET Studien unter Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement einzufordern und folgende Fragen zu klären:
- Ordnete das BVET trotz katastrophaler Impfstoff-Testergebnisse (von 82 geimpften Tiere erlitten 50 Totgeburten) in rechtswidriger Weise flächendeckende Zwangsimpfungen an?
- Wie stellen Bund und Konsumentenschutz unter dem revidierten Tierseuchengesetz sicher, dass nicht erneut ungetestete und nicht zugelassene Präparate (oder gar solche mit katastrophalen Testergebnissen) in die Lebensmittelkette eingebracht werden?
- Warum spricht das Obergericht von nur 125’000 Impfdosen, das Schweizerische Fernsehen hingegen von 2’000’000 Impfdosen?
- Was ist mit den vom Obergericht nicht erwähnten 1’875’000 Impfdosen?
- Wurden im Rahmen der Blauzungen-Zwangsimpfungen von 2008 bei der Mehrzahl der Bauern 1’875’000 Placebo-Präparate (Kochsalzlösung) verabreicht?
- Wurden bei der von massiven Schäden betroffenen Minderheit der Bauern die widerrechtlich zugelassenen 125’000 Impfdosen (Schwermetalle usw.) verabreicht?
- Untersuchten IVI, Vetsuisse und BVET im Rahmen ihrer später veröffentlichten Studien nur jene Höfe und Tiere, die das Placebo-Präparat (Kochsalzlösung) erhalten hatten?
SKS-Leiterin Sara Stalder lehnte eine neutrale Untersuchung ohne Begründung ab. Wenn auch Sie mit Blick auf die Sicherheit Ihrer Lebensmittel und das Wohl der Tiere gerne eine überzeugende Antwort auf obige Fragen hätten, dann setzen Sie sich doch bitte bei der Stiftung für Konsumentenschutz dafür ein, dass die notwendigen Abklärungen im Lichte der Öffentlichkeit vorgenommen werden. Bitte informieren Sie uns über allfällige Schritte Ihrerseits.
PS: Manipulation und Fälschung von Daten wissenschaftlicher Studien gehören im Pharma-Business zur täglichen Praxis:
- Die Tamiflu-Lüge – Wissenschaftler warnen: Veröffentlichten Daten zu Grippemittel massiv geschönt – Süddeutsche
- Mediziner werfen Pharmafirmen Manipulation von Studien vor – Spiegel
- Klinische Studien- Im Zweifelsfall für den Sponsor – Fokus
Innerschweizer Erfahrungen mit den Zwangsimpfungen
Zürcher Erfahrungen mit den Zwangsimpfungen
Kantonsrat und Biobauer Urs Hans über Zwangsimpfungen, Impfschäden und Tierleid
- TSG-Wenn-das-Kalb-den-Kopfstand-macht-PSZ-38-010.pdf
- TSG-Blauzungen-Zwangsimpfung-Urs-Hans-gegen-Veterinaeramt-ZH-Dr-iur-Adrian-Struett-Kurzfassung.pdf
- TSG-Blauzungen-Zwangsimpfung-Urs-Hans-gegen-Veterinaeramt-ZH-Dr-iur-Adrian-Struett-Vollversion.pdf
Kantonsrat und Biobauer Urs Hans über die wahre Ursache des Rinderwahns (BSE) und Nervengift (Insecticide Resistance Action Committee) auf Ihrem Teller.
Bündner Erfahrungen mit den Zwangsimpfungen
Öffentliche Mitteilung von Markus Lanfranchi, Präsident Bio Forum Schweiz
“Für die Betroffenen bilden die Erfahrungen mit der Blauzungen-Zwangsimpfung die Basis für die Entscheidungsfindung. Die Zwangsmassnahmen wurden kantonal koordiniert. Deshalb konnten die Fehlentscheide einzelner Bundesbeamter nach kurzer Zeit korrigiert werden. Mit Blick auf die harmlose Entwicklung der Krankheitsausbreitung und die hauptsächlich schädlichen Wirkungen der Impfungen konnten einige couragierte Kantonsveterinäre (natürlich auch unter dem Druck der Betroffenen) den verfehlten Vollzug letztlich nach nur zwei Jahren korrigieren. Als Folge wurde die Impfung für freiwillig erklärt.
Mit dem neuen Tierseuchengesetz würde diese Art der Korrektur eines verfehlten Vollzugs durch Betroffene verunmöglicht! Die gesamten Kompetenzen würden bei einigen wenigen “Schreibtischtätern” konzentriert, welche noch weniger mit den TierhalterInnen in Kontakt stünden. Fehlentscheide hätten dann viel schwerwiegendere Konsequenzen. Erinnert sei hier an all die verschiedenen unbegründeten Grippephobien in der Humanmedizin der letzten Jahre, bei denen multinationale Konzerne die einzigen Gewinner waren! Deshalb legen wir am 25. November 2012 zum Tierseuchengesetz ein beherztes NEIN in die Urne!”
Der Impf-Krimi um den Engadiner Biobauern Tumasch Planta
Erfolg vor Bundesgericht für Tumasch Planta – Das Kantonsgericht Graubünden hat dem Bio-Schafzüchter rechtliches Gehör verweigert. Dies sagt das Bundesgericht. Es verlangt, dass das Kantonsgericht den Fall nochmals aufrollt. Hier der Radio-Beitrag des Regionaljournals Graubünden vom 5. Dezember 2014, 17:30 Uhr:
05.12.2014 – Plantas Impfkrimi – Impfgegner gewinnt vor Bundesgericht – Schweizer Bauer
30.10.2014 – Plantas Blauzungen-Impfkrimi – Zeitpunkt
22.07.2009 – Blauzungenimpfung – «Dann machen wir es illegal» – Beobachter
Folgende TV-Beiträge zum wurden durch SRF inzwischen vom Netz genommen:
- SRF 25.06.2009: Kantonstierarzt und Polizei wollen auf einer Unterengadiner Alp 120 Schafe von Biobauer Tumasch Planta mit Blauzungenimpfstoffen zwangsimpfen. Das behördliche Impfkommando muss aufgrund des Widerstands der Bevölkerung unverrichteter Dinge wieder abziehen.
- SRF 15.07.2009: Nachdem er von der Bevölkerung zurückgewiesen worden war, holte der Bündner Kantonstierarzt die Schafe von Biobauer Tumasch Planta in einer Nacht- und Nebelaktion von der Alp, transportierte sie ins Tal und liess sie dort zwangsimpfen.
- SRF 16.09.2009: Biobauer Tumasch Planta holt seine unter Polizeischutz entführten und zwangsgeimpften Schafe ab.
Weiteres zum Fall Tumasch Planta finden Sie bei Blaudistel
Giftige Impfzusatzstoffe und ihre Nebenwirkungen
- Jede-Impfung-verursacht-eine-Vakzinose-FiBL-Projektantrag-Denise-Buergmann.pdf
- Blauzungenkrankheit-Interpellation-Foehn-Antwort-Bundesrat-Replik-Stefan-Lanka.pdf
- Studie-beweist-Gefaehrlichkeit-von-Aluminium-in-Impfstoffen-Professor-Chris-Shaw-2009.pdf
Weiteres zum Thema siehe Impfentscheidung